Ein Beratungsgremium in einer Pfarrgemeinde, in dem sich von den Pfarreimitgliedern für vier Jahre gewählte Vertreter zu Fragen und Themenstellungen des Gemeindelebens Gedanken machen.
Viele. Jeder Pfarreigemeinderat setzt sich für seine Arbeit zu Beginn der jeweiligen Amtsperioden Tätigkeitsschwerpunkte. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält der Pfarrgemeinderat Kontakt zur Kirchenverwaltung, mit der er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen berät.
Der Pfarrgemeinderat tagt ca. alle acht Wochen. Um die Palette der Themen und Aktionen organisatorisch in den Griff zu bekommen, werden Sachausschüsse gebildet. In diese Ausschüsse kann jedes Gemeindemitglied berufen werden.